Verhinderungspflege: Entlastung für pflegende Angehörige
Pflegende Angehörige brauchen auch mal Pause von der Pflege. Fehlende Auszeiten nützen weder dem Pflegenden noch dem Gepflegten. So sieht es auch der Gesetzgeber. Über die sogenannte Verhinderungspflege können sich Hauptpflegepersonen stundenweise, tageweise und wochenweise vertreten lassen. pflege.de erklärt, wann die Leistung der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden kann, wie hoch sie bei den einzelnen Pflegegraden ist und was zu beachten ist, wenn Verwandte die Ersatzpflege übernehmen.
Verhinderungspflege: Definition
Wenn Sie einen Angehörigen in seinem Zuhause pflegen aber zeitweise verhindert sind, hat Ihr pflegebedürftiger Angehöriger unter Umständen Anspruch auf eine sogenannte Verhinderungspflege, kurz VHP. Die Verhinderungspflege ist eine zeitweise Vertretung der Hauptpflegeperson. In der Pflege ist sie daher auch geläufig unter den Begriffen Ersatzpflege oder Pflege-, Urlaubs- oder Krankheitsvertretung.
Anspruch auf Verhinderungspflege
Hauptpflegepersonen können sich bis zu sechs Wochen oder insgesamt 42 Tage im Kalenderjahr vertreten lassen. Übernimmt die Pflegeversicherung die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige, zahlt sie diesen Betrag auch während der Verhinderungspflege.
Gründe für Verhinderungspflege
Die Pflege eines Verwandten oder nahen Angehörigen kann sehr anstrengend sein. Auch Beruf, Familie und Pflege miteinander zu vereinbaren, ist nicht immer einfach. Deshalb ist es wichtig, dass private Pflegepersonen die Möglichkeit bekommen, neue Kraft zu schöpfen. Auf welche Weise sie dies tun, entscheiden sie selbst.
Der Ersatz für die Pflege zuhause kann über die tageweise oder stundenweise Verhinderungspflege finanziert werden. Unabhängig von der Weise wie sie erfolgt, wird die in Anspruch genommene Verhinderungspflege von einem Gesamtbudget abgerechnet. Die Gründe für eine Verhinderungspflege können somit ganz unterschiedlich sein.
Gründe für tageweise Verhinderungspflege
- Ruhetage
- Erholungsurlaub
- Krankenhausaufenthalt
- Reha-Aufenthalt
Gründe für stundenweise Verhinderungspflege
- Termine, zum Beispiel ein Arztbesuch oder Elternabend
- Freizeitaktivitäten, zum Beispiel ein Theaterbesuch oder eine Verabredung mit Freunden
- Sportkurse
- Kurse zur Fort- und Weiterbildung, zum Beispiel Pflegekurse
Wer führt die Verhinderungspflege durch?
Leistungen der Pflegeklasse für Verhinderungspflege gibt es entweder für die Vertretungspflege zuhause oder bei vorübergehender stationärer Unterbringung. Die häusliche Pflege können sowohl Privatpersonen wie etwa Verwandte, Freunde und Nachbarn übernehmen als auch professionelle Pflegekräfte in Form von ambulanter Pflege oder eines Betreuungsdienstes. Die stationäre Pflege erfolgt in einem Pflegeheim.
Diese Personen können die Ersatzpflege übernehmen:
- Angehörige
- Verwandte
- Freunde oder Bekannte
- Nachbarn
- Mitarbeitende eines ambulanten Pflege- oder Betreuungsdienstes
- Mitarbeitende im Pflegeheim
Wenn mehrere Pflegepersonen bei der zuständigen Pflegekasse angemeldet sind, sind diese jeweils von der Verhinderungspflege ausgeschlossen. Teilen sich beispielsweise Sohn und Enkelin die Pflege ihrer Mutter beziehungsweise Großmutter, gewährt die Pflegekasse im gegenseitigen Vertretungsfall kein Verhinderungspflegegeld.
Verhinderungspflege im Seniorenheim
Wenn die Hauptpflegeperson für einen längeren Zeitraum abwesend ist, zum Beispiel aufgrund eines Erholungsurlaubs, kann der pflegebedürftige Angehörige auch vorübergehend in einer stationären Einrichtung wie etwa in einem Pflegeheim untergebracht werden. Muss die Hauptpflegeperson nur für einige Stunden vertreten werden, gibt es auch die Möglichkeit einer stundenweisen Verhinderungspflege. In diesem Fall ähnelt die Verhinderungspflege der sogenannten Kurzzeitpflege.
Eine andere Möglichkeit die pflegende Person in vorübergehender Betreuung oder Pflege zu wissen, ist die Tagespflege. Dabei wird die pflegebedürftige Person tagsüber in einer teilstationären Einrichtung betreut. Wer zum Beispiel die Verhinderungspflege schon für Urlaubsvertretungen verbraucht hat, kann den Pflegebedürftigen auch tageweise in die Tagespflege geben, um eigene feste Termine wahrzunehmen. Dafür gibt es die Leistung "Tagespflege" von der Pflegekasse.
Voraussetzungen für Verhinderungspflege
Ein anerkannter Pflegegrad ermöglicht keinen sofortigen und freien Zugang zu allen Unterstützungsleistungen der Pflegeversicherung. So gelten auch für die Verhinderungspflege bestimmte Voraussetzungen – sowohl für den pflegebedürftigen Versicherten als auch für die pflegende Person.
Verhinderungspflege: Voraussetzung für Pflegebedürftige
Die pflegebedürftige Person muss mindestens Pflegegrad 2 haben. Das bedeutet, auch bei Pflegegrad 3 bis 5 gibt es Leistungen der Pflegekasse. Bei Pflegegrad 1 wird die Verhinderungspflege nicht von der Pflegekasse bezahlt.
Verhinderungspflege: Voraussetzungen für pflegende Angehörige
Wenn Sie sich als pflegende Angehörige vertreten lassen wollen, müssen nur wenige Voraussetzungen erfüllt werden.
- Sie pflegen den Angehörigen seit mindestens sechs Monaten in seinem Zuhause.
- Sie erhalten für Ihre geleistete Unterstützung Pflegegeld, das Ihr zu pflegender Angehöriger von seiner Pflegekasse bekommt.
Für entfernte Verwandte und für nahe Verwandte gelten unterschiedliche Bedingungen im Leistungskatalog der Pflegeversicherungen.
Leistungen: In welcher Höhe gibt es Verhinderungspflege?
Die Pflegekasse zahlt pro Jahr 1.612 Euro für Verhinderungspflege. Das gilt jedoch nur, wenn professionelle Pflegekräfte die Vertretung übernehmen oder Nachbarn, Freunde oder entfernte Verwandte. Bei nahen Verwandten oder Personen, die im selben Haushalt leben gibt es nur den 1,5-fachen Satz des monatlichen Pflegegeldes für sechs Wochen Verhinderungspflege.
Nahe Verwandte sind alle Angehörige der pflegebedürftigen Person bis zum zweiten Grad:
- Eltern (erster Grad)
- Kinder (erster Grad)
- Geschwister (zweiter Grad)
- Großeltern (zweiter Grad)
- Enkelkinder (zweiter Grad)
Entfernte Verwandte sind alle weiteren Angehörigen der pflegebedürftigen Person ab dem dritten Grad:
- Tanten und Onkel (dritter Grad)
- Nichten und Neffen (dritter Grad)
- Cousinen und Cousins (vierter Grad)
Übersicht über die Geldleistungen zur Verhinderungspflege
In der folgenden Tabelle finden Sie eine Übersicht zu den Leistungen der Pflegekasse zur Verhinderungspflege (Stand der Daten: Mai 2021):
Pflegegrade | Verhinderungspflege durch nahe Angehörige oder Verwandte | Verhinderungspflege durch sonstige Personen |
---|---|---|
Pflegegrad 1 | Kein Anspruch | Kein Anspruch |
Pflegegrad 2 | 474 € (1,5-Faches von 316 € Pflegegeld) | 1.612 € |
Pflegegrad 3 | 817,50 € (1,5-Faches von 545 € Pflegegeld) | 1.612 € |
Pflegegrad 4 | 1.092 € (1,5-Faches von 728 € Pflegegeld) | 1.612 € |
Pflegegrad 5 | 1.351,50 € (1,5-Faches von 901 € Pflegegeld) | 1.612 € |