Verhinderungspflege: Entlastung für pflegende Angehörige

Pflegende Angehörige brauchen auch mal Pause von der Pflege. Fehlende Auszeiten nützen weder dem Pflegenden noch dem Gepflegten. So sieht es auch der Gesetzgeber. Über die sogenannte Verhinderungspflege können sich Hauptpflegepersonen stundenweise, tageweise und wochenweise vertreten lassen. pflege.de erklärt, wann die Leistung der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden kann, wie hoch sie bei den einzelnen Pflegegraden ist und was zu beachten ist, wenn Verwandte die Ersatzpflege übernehmen.  

Verhinderungspflege: Definition

Wenn Sie einen Angehörigen in seinem Zuhause pflegen aber zeitweise verhindert sind, hat Ihr pflegebedürftiger Angehöriger unter Umständen Anspruch auf eine sogenannte Verhinderungspflege, kurz VHP. Die Verhinderungspflege ist eine zeitweise Vertretung der Hauptpflegeperson. In der Pflege ist sie daher auch geläufig unter den Begriffen Ersatzpflege oder Pflege-, Urlaubs- oder Krankheitsvertretung. 

Anspruch auf Verhinderungspflege

Hauptpflegepersonen können sich bis zu sechs Wochen oder insgesamt 42 Tage im Kalenderjahr vertreten lassen. Übernimmt die Pflegeversicherung die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige, zahlt sie diesen Betrag auch während der Verhinderungspflege.

Gründe für Verhinderungspflege

Die Pflege eines Verwandten oder nahen Angehörigen kann sehr anstrengend sein. Auch Beruf, Familie und Pflege miteinander zu vereinbaren, ist nicht immer einfach. Deshalb ist es wichtig, dass private Pflegepersonen die Möglichkeit bekommen, neue Kraft zu schöpfen. Auf welche Weise sie dies tun, entscheiden sie selbst.

Der Ersatz für die Pflege zuhause kann über die tageweise oder stundenweise Verhinderungspflege finanziert werden. Unabhängig von der Weise wie sie erfolgt, wird die in Anspruch genommene Verhinderungspflege von einem Gesamtbudget abgerechnet. Die Gründe für eine Verhinderungspflege können somit ganz unterschiedlich sein.

Gründe für tageweise Verhinderungspflege

  • Ruhetage
  • Erholungsurlaub
  • Krankenhausaufenthalt
  • Reha-Aufenthalt

 

Gründe für stundenweise Verhinderungspflege

  • Termine, zum Beispiel ein Arztbesuch oder Elternabend
  • Freizeitaktivitäten, zum Beispiel ein Theaterbesuch oder eine Verabredung mit Freunden
  • Sportkurse
  • Kurse zur Fort- und Weiterbildung, zum Beispiel Pflegekurse

Wer führt die Verhinderungspflege durch?

Leistungen der Pflegeklasse für Verhinderungspflege gibt es entweder für die Vertretungspflege zuhause oder bei vorübergehender stationärer Unterbringung. Die häusliche Pflege können sowohl Privatpersonen wie etwa Verwandte, Freunde und Nachbarn übernehmen als auch professionelle Pflegekräfte in Form von ambulanter Pflege oder eines Betreuungsdienstes. Die stationäre Pflege erfolgt in einem Pflegeheim.

Diese Personen können die Ersatzpflege übernehmen:

  • Angehörige
  • Verwandte
  • Freunde oder Bekannte
  • Nachbarn
  • Mitarbeitende eines ambulanten Pflege- oder Betreuungsdienstes
  • Mitarbeitende im Pflegeheim

Verhinderungspflege im Seniorenheim

Wenn die Hauptpflegeperson für einen längeren Zeitraum abwesend ist, zum Beispiel aufgrund eines Erholungsurlaubs, kann der pflegebedürftige Angehörige auch vorübergehend in einer stationären Einrichtung wie etwa in einem Pflegeheim untergebracht werden. Muss die Hauptpflegeperson nur für einige Stunden vertreten werden, gibt es auch die Möglichkeit einer stundenweisen Verhinderungspflege. In diesem Fall ähnelt die Verhinderungspflege der sogenannten Kurzzeitpflege. 

Voraussetzungen für Verhinderungspflege

Ein anerkannter Pflegegrad ermöglicht keinen sofortigen und freien Zugang zu allen Unterstützungsleistungen der Pflegeversicherung. So gelten auch für die Verhinderungspflege bestimmte Voraussetzungen – sowohl für den pflegebedürftigen Versicherten als auch für die pflegende Person.

Verhinderungspflege: Voraussetzung für Pflegebedürftige

Die pflegebedürftige Person muss mindestens Pflegegrad 2 haben. Das bedeutet, auch bei Pflegegrad 3 bis 5 gibt es Leistungen der Pflegekasse. Bei Pflegegrad 1 wird die Verhinderungspflege nicht von der Pflegekasse bezahlt. 

Verhinderungspflege: Voraussetzungen für pflegende Angehörige

Wenn Sie sich als pflegende Angehörige vertreten lassen wollen, müssen nur wenige Voraussetzungen erfüllt werden.

  • Sie pflegen den Angehörigen seit mindestens sechs Monaten in seinem Zuhause.
  • Sie erhalten für Ihre geleistete Unterstützung Pflegegeld, das Ihr zu pflegender Angehöriger von seiner Pflegekasse bekommt.

Leistungen: In welcher Höhe gibt es Verhinderungspflege?

Die Pflegekasse zahlt pro Jahr 1.612 Euro für Verhinderungspflege. Das gilt jedoch nur, wenn professionelle Pflegekräfte die Vertretung übernehmen oder Nachbarn, Freunde oder entfernte Verwandte. Bei nahen Verwandten oder Personen, die im selben Haushalt leben gibt es nur den 1,5-fachen Satz des monatlichen Pflegegeldes für sechs Wochen Verhinderungspflege.

Nahe Verwandte sind alle Angehörige der pflegebedürftigen Person bis zum zweiten Grad: 

  • Eltern (erster Grad)
  • Kinder (erster Grad)
  • Geschwister (zweiter Grad)
  • Großeltern (zweiter Grad)
  • Enkelkinder (zweiter Grad)

Entfernte Verwandte sind alle weiteren Angehörigen der pflegebedürftigen Person ab dem dritten Grad:

  • Tanten und Onkel (dritter Grad)
  • Nichten und Neffen (dritter Grad)
  • Cousinen und Cousins (vierter Grad)

Übersicht über die Geldleistungen zur Verhinderungspflege

In der folgenden Tabelle finden Sie eine Übersicht zu den Leistungen der Pflegekasse zur Verhinderungspflege (Stand der Daten: Mai 2021):

Pflegegrade Verhinderungspflege durch nahe Angehörige oder Verwandte Verhinderungspflege durch sonstige Personen
Pflegegrad 1 Kein Anspruch Kein Anspruch
Pflegegrad 2 474 €
(1,5-Faches von 316 € Pflegegeld)
1.612 €
Pflegegrad 3 817,50 €
(1,5-Faches von 545 € Pflegegeld)
1.612 €
Pflegegrad 4 1.092 €
(1,5-Faches von 728 € Pflegegeld)
1.612 €
Pflegegrad 5 1.351,50 €
(1,5-Faches von 901 € Pflegegeld)
1.612 €

S2K-LEITLINIE

Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin e.V.

Die in der S2K Leitlinie festgehaltenen Richtlinien beschreiben die dem neuesten Stand der Wissenschaft entsprechenden Therapiemethoden von chronischer respiratorischer Insuffizienz.

Wer also eine außerklinische Beatmungshilfe benötigt, wird anhand der Behandlungsleitsätze behandelt, die in der S2K Leitlinie festgehalten sind.

In der S2K Leitlinie „Nichtinvasive und invasive Beatmung als Therapie der chronischen respiratorischen Insuffizienz.“ werden folgende Themen behandelt:

·        Wann ist eine außerklinische Beatmung sinnvoll?

·        Welche Beatmungsmethode wird angewandt?

·        Festlegung des diagnostischen Vorgehens (Wie wird eine Notwendigkeit erkannt?)

·        Festlegung des therapeutischen Vorgehens (Welche Maßnahmen werden eingeleitet?)

·        Anforderungen an technische und personelle Ausstattung (Welche Geräte/Hilfsmittel werden benötigt und wer wird zur Bedienung der Geräte und zur persönlichen Unterstützung gebraucht?)

·        Wie können Kliniken und Pflegedienste zusammenarbeiten, um einen reibungslosen Übergang in die außerklinische Beatmung zu ermöglichen?

·        Wie wird die Qualität der Beatmung unter allen Umständen gesichert?

 

Die S2K Leitlinie ist von Expertinnen und Experten von 14 Gesellschaften und Verbänden unter dem Dach der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF) verfasst worden. Herausgeber ist die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin e.V..