Grundpflege

Wir bieten alle Leistungen der Pflegeversicherungen an. Dazu gehören Körperpflege, Ernährung, Ausscheidung, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung. 

Hierzu muss der Versicherte die Leistungen der Pflegeversicherung bei der Pflegekasse schriftlich beantragen. Anschließend folgt die Begutachtung durch den MDK (medizinischen Dienst), der dann einen Pflegegrad mit Berücksichtigung Ihres derzeitigen Pflegebedarfs ermittelt. 

Sie haben die Möglichkeit, zwischen Sachleistung, Pflegegeld oder Kombinationspflege zu wählen. 

Gerne unterstützen und beraten wir Sie zu diesem Prozess. 

S2K-LEITLINIE

Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin e.V.

Die in der S2K Leitlinie festgehaltenen Richtlinien beschreiben die dem neuesten Stand der Wissenschaft entsprechenden Therapiemethoden von chronischer respiratorischer Insuffizienz.

Wer also eine außerklinische Beatmungshilfe benötigt, wird anhand der Behandlungsleitsätze behandelt, die in der S2K Leitlinie festgehalten sind.

In der S2K Leitlinie „Nichtinvasive und invasive Beatmung als Therapie der chronischen respiratorischen Insuffizienz.“ werden folgende Themen behandelt:

·        Wann ist eine außerklinische Beatmung sinnvoll?

·        Welche Beatmungsmethode wird angewandt?

·        Festlegung des diagnostischen Vorgehens (Wie wird eine Notwendigkeit erkannt?)

·        Festlegung des therapeutischen Vorgehens (Welche Maßnahmen werden eingeleitet?)

·        Anforderungen an technische und personelle Ausstattung (Welche Geräte/Hilfsmittel werden benötigt und wer wird zur Bedienung der Geräte und zur persönlichen Unterstützung gebraucht?)

·        Wie können Kliniken und Pflegedienste zusammenarbeiten, um einen reibungslosen Übergang in die außerklinische Beatmung zu ermöglichen?

·        Wie wird die Qualität der Beatmung unter allen Umständen gesichert?

 

Die S2K Leitlinie ist von Expertinnen und Experten von 14 Gesellschaften und Verbänden unter dem Dach der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF) verfasst worden. Herausgeber ist die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin e.V..